Assistenzperson an zwei Kleinklassen m/w/d

Details des Angebots

Allgemeine Informationen

Kennziffer

2025-18888  

Beschreibung der Stelle

Funktion

Assistenzperson an zwei Kleinklassen m/w/d

Schultyp

Kleinklasse Oberstufe

Anstellung ab

01.08.2025

Befristung

Befristet

Anstellung bis

31.07.2026

Stellenprozent Minimum

20

Stellenprozent Maximum

40

Unterrichtspensum in Wochenlektionen (nur Lehrpersonen)

15

Aufgaben

Sie assistieren an zwei Kleinklassen am Standort Birr.

Der Einsatzplan lautet:

Montag: 13.30 Uhr bis 16.05 Uhr_
Dienstag: 07.30 Uhr bis 11.50 Uhr
Mittwoch: 07.30 Uhr bis 12.40 Uhr
Donnerstag: 07.30 Uhr bis 09.55 Uhr

Allgemein: Assistenzpersonen haben keinen pädagogischen Auftrag.

Vor- und Nachbereitungszeiten fallen bei den Assistenzpersonen weitgehend ausser Betracht. Ihre Tätigkeiten sind auf Alltagshandlungen im Unterricht ausgerichtet.
Ihre Unterstützung kann auf die Klasse oder ein einzelnes Kind ausgerichtet sein. Hauptaufgaben der Assistenzpersonen sind die Tätigkeitsfelder Begleitung und Beaufsichtigung.

Begleitung umfasst: 

Alltagstätigkeiten begleiten (Ordnung halten, Arbeitsorganisation, …) 
Autonomieförderung (Erstellen der Arbeitsbereitschaft, Aufmerksamkeit, …) 
Teilhabe an der Klassengemeinschaft / am Unterricht / an Schulanlässen unterstützen 


Beaufsichtigung umfasst:

Arbeitsprozesse beaufsichtigen (Einzel- oder Kleingruppenaufsicht) 
Einhaltung von Regeln beaufsichtigen 
Soziale Räume beaufsichtigen (Klassenzimmer, Arbeitsraum, Pausenplatz, …) 
Subsidiäre Hilfestellung leisten zur Erhöhung der Sicherheit (Sport, Schulanlässe, …) Damit grenzt sich der Berufsauftrag deutlich von demjenigen der Lehrpersonen ab.

Die Assistenzpersonen:

- übernehmen keine Aufgaben bei der methodisch-didaktischen Gestaltung von Lernangeboten

- übernehmen keine Verantwortung bei der Durchführung von Lehr- und Lernformen und werden nicht im Teamteaching eingesetzt

- werden nicht für förderdiagnostische Beobachtungen eingesetzt

- übernehmen keine Aufgaben bei der Lernbeurteilung

- haben keinen Zugang zu den Schülerdaten (z.B. LehrerOffice)

- haben keinen Auftrag im Bereich der Elternarbeit und der pädagogischen Schulentwicklung

- werden nicht für Aufgaben eingesetzt, deren sicherheitsrelevante Voraussetzungen sie nicht erfüllen (Schwimmunterricht, Aufsicht an Tischdrehbänken, …) 

Anforderungen

Voraussetzung für die Anstellung als Assistenzperson ist, neben der persönlichen Eignung, eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II. Besoldet werden Assistenzpersonen gemäss ihrer individuellen Erfahrungsstufe in der Lohnstufe 12.

Angebot

Die Kreisschule Oberstufe Eigenamt umfasst 14 Klassen (Kleinklassen, Realklassen und Sekundarklassen).

Sie werden an zwei Standorten – Birr und Lupfig - unterrichtet. Rund 35 Klassen- und Fachlehrpersonen sowie Assistenzen oder Förderlehrpersonen prägen in gut organisierten Teams unsere familiäre und lebendige Schulkultur.

Willst du mehr über unsere Schule erfahren? Schaue hier: www.schulebirr.ch/

 

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an raphael.fiore@schulen-eigenamt.ch

Einsatzort der Stelle

Arbeitsort

Standort Birr